Allgemeine Nutzungsbedingungen der 5FSoftware GmbH für Business-User

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für alle durch die Firma 5FSoftware GmbH (im Folgenden auch 5FSoftware genannt) für Business-User zur Kommunikation mit deren Kunden angebotenen Services. Als Business-User werden solche Kunden bezeichnet, welche aufgrund der mit 5FSoftware geschlossenen Vereinbarung dazu berechtigt sind, mittels der ihnen von 5FSoftware über das Internet überlassenen Plattform und Software mit ihren Kunden über einen gemeinsamen Projektraum zu kommunizieren.

(2) Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller mit den Business-Usern geschlossenen Verträge soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von 5FSoftware nicht anerkannt, sofern 5FSoftware diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Business-Usern schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprochen wird. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von „Platform as a Service” (PaaS)-Dienstleistungen sowie die Bereitstellung von Cloud-Diensten durch 5FSoftware für ihre Business-User über das Medium Internet. Die konkreten Leistungspflichten von 5FSoftware ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. 5FSoftware nutzt bei seiner Leistungserbringung das webbasierte Dokumentenmanagementsystem d.velop documents light der Firma d.velop AG. Der Business-User erkennt mit dem Abschluss des Vertrages gleichzeitig die für das Dokumentenmanagementsystem d.velop documents light geltenden Nutzungsbedingungen als für sich geltend an.

(2) Die Interoperabilität der Leistungen von 5FSoftware mit der bei den Business-Usern und deren Kunden vorhandenen Hardware und Software ist nicht geschuldet soweit 5FSoftware nicht ausdrücklich die Kompatibilität von Hardware und Software zugesichert hat.

(3) 5FSoftware behält sich Änderungen der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vor. Änderungen der Leistungsbeschreibung werden den Business-Usern schriftlich oder per E- Mail bekanntgegeben. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Business-User den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und 5FSoftware den Business-User in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Widerspricht der Business-User in Textform, ist 5FSoftware zur Kündigung des Vertrages innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs berechtigt. Vom Änderungsvorbehalt ausgenommen sind solche Änderungen, die sich auf Verpflichtungen der Parteien beziehen, deren Erfüllung die Nutzung der Services überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).

(4) 5FSoftware ist es gestattet, bei der Bereitstellung seiner Leistungen Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet 5FSoftware nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber den Business-Usern zur vollständigen Vertragserfüllung.

(5) 5FSoftware stellt die Leistungen so bereit, wie diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Business-User nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsbeschreibung verfügbar gewesen sind. Der Business-User hat keinen darüber hinausgehenden Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Services. 5FSoftware behält sich vor Services nach eigenem billigen Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Business-User ganz oder teilweise zu ändern oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden und dies dem Business-User zumutbar ist. Das Verfahren nach Absatz 3 gilt entsprechend.

(6) Technische Supportleistungen sind nur soweit in den von 5FSoftware angebotenen Leistungen enthalten, wie dies in der jeweils geltenden und im Internet einzusehenden Preisliste bzw. dem Bestellformular und der Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Im Übrigen werden Supportleistungen durch Dritte gemäß § 7 dieser Nutzungsbedingungen erbracht und sind diesen gegenüber gesondert zu vergüten.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) 5FSoftware stellt dem Business-User für die Dauer des Vertrages die zur Nutzung der Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 erforderliche Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet 5FSoftware die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Business-User erreichbar ist.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der bereitgestellten Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung.

(3) 5FSoftware beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Fehler der von ihr entwickelten Software. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Bei Fehlern der über 5FSoftware zur Verfügung gestellten Fremdsoftware wird 5FSoftware auf eine unverzügliche Fehlerbeseitigung hinwirken.

§ 4 Nutzungsrechte an der Software

(1) 5FSoftware räumt dem Business-User das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die zur Nutzung der Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 bereitgestellte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der PaaS- bzw. Cloud-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Business-User darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

(3) Der Business-User darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von 5FSoftware, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. ä.) der vom Business-User eingesetzten Hardware.

(4) Der Business-User ist berechtigt, soweit zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich, die Software seinen Kunden zum Zweck der Kommunikation mit ihm über einen gemeinsamen Projektraum zur Verfügung zu stellen. Business-User sind nicht berechtigt, die Software sonstigen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Business-User nicht gestattet.

§ 5 Einräumung von Speicherplatz

(1) 5FSoftware überlässt dem Business-User einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Business-User kann auf diesem Server Inhalte in dem in der einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung beschriebenen Umfang und gemäß der technischen Spezifikationen, die auf der Web-Site von 5FSoftware unter https://5fsoftware.de beschrieben sind, ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird 5FSoftware den Business-User hiervon verständigen. Der Business-User kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei 5FSoftware.

(2) 5FSoftware trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Der Business-User ist berechtigt, im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung den ihm von 5FSoftware überlassenen Speicherplatz seinen Kunden zum Zweck der Kommunikation mit ihm über einen gemeinsamen Projektraum zur Verfügung zu stellen. Der Business-User ist nicht berechtigt, den ihm eingeräumten Speicherplatz einem sonstigen Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) 5FSoftware ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Business-Users zu treffen. Zu diesem Zweck werden die Datenbankinhalte in zwei synchronisierten und physisch getrennten Datenbanksystemen live-repliziert. 5FSoftware wird tägliche Vollsicherungen der Datenbanken vornehmen. Inhalte aktueller Workflow-Aktionen werden in einem redundanten High-Availability Clusterzwischengespeichert. Dieses wird auf einen Fail-Save-Server repliziert, der bei Ausfall der Hauptdatenbank übernehmen kann. Die zwei Clusterinstanzen liegen in unterschiedlichen Rechenzentren der T-Systems International GmbH. Die Datenbanken werden täglich einmal vollgesichert und stündlich einmal inkrementell gesichert. Bei einer Desaster Recovery beträgt die maximale Ausfallzeit eine Stunde.

(5) Der Business-User bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den durch ihn eingestellten Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird 5FSoftware dem Business-User unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Business-Users entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Business-User hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

§ 6 Nutzung der Leistungen durch Kunden der Business-User

Der Business-User hat Dritte, denen er die Nutzung der Leistungen von 5FSoftware unter den für ihn eingerichteten Benutzerzugängen gestattet, auf die Beachtung des Vertrags, der Leistungsbeschreibung, dieser Nutzungsbedingungen, der Nutzungsbedingungen von d.velop documents light, sowie ggf. weiterer zwischen 5FSoftware und dem Business-User getroffener Vereinbarungen zu verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu überwachen. Gleiches gilt für Vertragsänderungen sowie Änderungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen.

§ 7 Support

Support-Dienstleistungen für Business-User werden durch 5FSoftware gemäß Absatz 2 erbracht.

§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. Für die Folgen einer eingeschränkten Verfügbarkeit haftet 5FSoftware ausschließlich im Rahmen einer dem Business-User in der Leistungsbeschreibung zugesagten Verfügbarkeit. 5FSoftware haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (Ausfall der Stromversorgung, Internetausfall, Brand, Explosion, Erdbeben, Unwetter, Überschwemmungen, von 5FSoftware nicht zu vertretende Arbeitskampfmaßnahmen, etc.).

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) 5FSoftware ist ausschließlich technischer Dienstleister. 5FSoftware erlangt von den über die Benutzerzugänge der Business-User eingestellten Inhalten keine Kenntnis, eine Kontrolle der Inhalte durch 5FSoftware findet nicht statt. 5FSoftware überwacht weder die Business-User noch deren auf die vertraglichen Leistungen zugreifenden Kunden. Die über die Benutzerzugänge der Business-User eingestellten Inhalte stellen für 5FSoftware fremde Inhalte dar, 5FSoftware macht sich diese durch Bereitstellung der technischen Plattform nicht zu eigen und trägt für diese keine Verantwortung.

(2) Der Business-User verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Dem Business-User ist insbesondere untersagt,

• Schutzrechte Dritter, wie Marken-, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,

• beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich relevante Inhalte einzustellen,

• andere Nutzer und/oder Dritte unzumutbar zu belästigen, etwa durch unverlangt zugesandte Werbung (Spam) oder anzügliche bzw. sexuell geprägte Kommunikation,

• über die von 5FSoftware bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte einzusetzen, insbesondere wenn dadurch Dienstleistungen von 5FSoftware blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden und diese Dienstleistungen für die vertragsgemäße Nutzung von 5FSoftware erforderlich sind,

• die von 5FSoftware bereitgestellten Leistungen, die von 5FSoftware verwendeten Sicherheitssysteme oder die abrufbaren Inhalte durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten, zu beeinträchtigen. Jeglicher Versuch der vorgenannten Straftaten wird von 5FSoftware zur Anzeige gebracht werden. Für die für den Business-User eingerichteten Benutzerzugänge und deren Nutzung durch seine Kunden oder sonstige Dritte haftet der Business-User wie für eigenes Handeln. 5FSoftware ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte 5FSoftware davon in Kenntnis setzen. 5FSoftware wird den Business-User von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich verständigen. Die Sperre wird aufgehoben sobald der Verdacht entkräftet ist.

(3) Der Business-User ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Business-User, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(4) Unbeschadet der Verpflichtung von 5FSoftware zur Datensicherung ist der Business-User selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(5) Der Business-User ist für die Einbindung von Software oder Softwarediensten von Drittanbieter verantwortlich und sichert zu, dass die Drittanbietersoftware fehlerfrei mit der Software funktioniert. Das gilt selbst dann, wenn die Einbindung der Software oder Softwaredienste des Drittanbieters technisch durch 5FSoftware ermöglicht wird. Das gilt nicht, soweit 5FSoftware die Software oder Softwaredienste des Drittanbieters als Bestandteil der Leistung einbindet.

(6) Der Business-User ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(7) Der Business-User wird für den Zugriff auf die Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste selbst eine „User ID” und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste erforderlich sind. Der Business-User ist verpflichtet, „User ID” und Passwort geheim zu halten und unbefugten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(8) Die von dem Business-User oder seinen Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Business- User räumt 5FSoftware hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Business-User bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen, zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. Nutzen Dritte die für den Business-User eingerichteten Benutzerzugänge, hat sich der Business-User diese Rechte von den Dritten zuvor zu verschaffen. Werden vom Business-User oder von dessen Kunden unter dessen Benutzerzugängen Text-, Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien eingestellt, hat der Business-User sicherzustellen, dass ihm an solchen Inhalten die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zustehen. Werden Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien verwendet, die Personen darstellen, und über die von 5FSoftware eingeräumten Benutzerzugänge anderen Nutzern zugänglich gemacht, darf die Verwendung nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller dargestellten Personen erfolgen.

(9) Der Business-User sichert zu, dass er die vertragsgemäßen Leistungen aus Fairness gegenüber den anderen Nutzern in einem vernünftigen Maß in Anspruch nimmt. Der BusinessUser verpflichtet sich, 5FSoftware rechtzeitig vor der Einleitung großer Datentransfers, welche die Geschwindigkeit der anderen Nutzer negativ beeinflussen können zu informieren. Der Business-User hat seine Kunden ebenfalls zur Fairness zu verpflichten. 5FSoftware wird mit dem Business-User bzw. dessen Kunden einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Bei Nichtbeachtung der Fair-use-Regel und einer daraus resultierenden wiederholten Gefährdung des störungsfreien Datenverkehrs ist 5FSoftware zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Ein Verstoß gegen diese Fair-use-Regel gilt als Vertragsverletzung und kann Schadenersatzfolgen nach sich ziehen.

§ 10 Vergütung

(1) Der Business-User verpflichtet sich, 5FSoftware für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von 5FSoftware.

(2) 5FSoftware ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Preisliste zu ändern. Die Änderung wird wirksam, wenn der Business-User der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und 5FSoftware den Business-User in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die hierfür geltende Frist hingewiesen hat. Ist der Business-User mit der Änderung der Preisliste nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Preisliste kündigen. Kündigt der Business-User das Vertragsverhältnis nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt.

§ 11 Mängelhaftung/Haftung

(1) 5FSoftware stellt die 5FSoftware Plattform mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde sowie in Einklang mit branchenüblichen Standards zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewährleistung dafür, dass die Softwaredienste frei von jeglichen Fehlern ist und/oder ohne jegliche Unterbrechungen arbeitet. Die Service Level Agreements beschreiben die messbaren Standards der 5FSoftware Plattform und die Rechte des Kunden in Fällen, in denen diese Standards nicht erfüllt werden. 5FSoftware gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Supportleistungen werden mit der angemessenen Sorgfalt durchgeführt.

(2) Schadensersatzansprüche gegen 5FSoftware sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, 5FSoftware, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 5FSoftware nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch 5FSoftware, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. 5FSoftware haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Business-User vertrauen darf.

(3) 5FSoftware haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch 5FSoftware, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet 5FSoftware insoweit nicht als der Schaden darauf beruht, dass es der Business-User unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(5) Für Pflichtverletzungen des Business-Users bzw. der Personen die seine Benutzerzugänge nutzen, haftet der Business-User selbst. Der Business-User stellt 5FSoftware von sämtlichen auf Zahlung gerichteten Ansprüchen anderer Nutzer und Dritter frei, die gegen 5FSoftware wegen einer Rechtsverletzung durch die eingestellten Inhalte und/oder wegen der Nutzung der eingestellten Inhalte durch den Business-User, seine Kunden oder sonstige Dritte unter dessen Benutzerzugängen geltend gemacht werden. Der Business-User übernimmt auf erstes Anfordern alle 5FSoftware entstehenden und angemessenen Kosten, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Business-User die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Business-User bleibt 5FSoftware vorbehalten.

(6) Für den Fall, dass Leistungen von 5FSoftware von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Business-Users in Anspruch genommen werden, haftet der Business-User für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Business-User am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer von 12, 24 oder 36 Monaten fest geschlossen („Anfangslaufzeit“) und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird („Vertragsverlängerung“).

(2) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Business- User.

(3) Ein Lizenzupgrade, mehr Speicher oder mehr Funktionen können jederzeit während der Vertragslaufzeit hinzu gebucht werden.

(4) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Kommt der Business-User für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der geschuldeten Vergütung in Verzug oder verweigert er die Zahlung ohne Rechtsgrund, so kann 5FSoftware nach ihrer Wahl den Zugang bis zum vollständigen Eingang der rückständigen Vergütung sperren oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

§ 13 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Der Business-User ist selbst für die nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.

(2) 5FSoftware verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Business-Users, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von 5FSoftware als auch des Business-Users, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von 5FSoftware erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich 5FSoftware vom Business-User vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

(3) 5FSoftware verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

(4) Der Business-User ist in Sinne der DSGVO als Verantwortlicher einzustufen. Die 5FSoftware agiert dahingehend als Auftragsverarbeiter. Zur Sicherung der in dieser Software verarbeitet personenbezogenen Daten, wird neben diesen Nutzungsbedingungen ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, in dem alles weitere geregelt wird.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand 27.02.2023 V4.0