Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten der elektronischen Signatur: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Der Unterschied zwischen diesen drei Arten liegt hauptsächlich in der jeweiligen Sicherheitsstufe. In der 5F-Arbeitsplattform stehen zwei davon zur Auswahl: die fortgeschrittene sowie die qualifizierte E-Signatur.

Die einfache elektronische Signatur ist an keine konkreten gesetzlichen Anforderungen gebunden und lässt sich unkompliziert und schnell durchführen, ohne dabei einem konkreten Prozess der Identitätsprüfung oder Zustimmung zu folgen. Die Authentizität und Integrität der Signatur lassen sich dadurch kaum feststellen. Die einfache elektronische Signatur eignet sich für die standardmäßige Signatur von Dokumenten, die mit einem niedrigen finanziellen oder rechtlichen Risiko verbunden sind.

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist im Vergleich zur einfachen Signatur hinsichtlich der Identitätsprüfung sowie der Sicherstellung der Integrität des Dokuments an strengere Kriterien geknüpft. Sie eignet sich für die Signatur von Dokumenten, die mit einem erheblichen finanziellen oder rechtlichen Risiko verbunden sind.

Die qualifizierte elektronische Signatur gilt aus juristischer Sicht als gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift und eignet sich aufgrund der hohen Identifizierungs- und Zertifizierungsanforderungen zur Signatur von vertraulichen Dokumenten nach höchsten Sicherheitsstandards.

Weitere Informationen zu den Unterschieden der drei Signaturtypen sowie zu deren Anwendungsgebieten finden Sie hier.