Ja, die elektronische Signaturen mit 5F Sign sind rechtswirksam gemäß der eIDAS-Verordnung von 2016, in der die rechtlichen Anforderungen an elektronische Signaturen innerhalb der EU geregelt sind. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blog.
Lennart Mahling2022-05-13T16:40:57+02:00Mai 13th, 2022|FAQ: 5F Sign|Kommentare deaktiviert für Sind elektronische Signaturen mit 5F Sign rechtswirksam?
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Technischer Redakteur bei 5FSoftware