ESG: Bestens vorbereitet auf die Nachhaltigkeitsberichtspflicht – 5F stellt Checklisten für Kanzleien bereit

ESG: Bestens vorbereitet auf die Nachhaltigkeitsberichtspflicht – 5F stellt Checklisten für Kanzleien bereit

Durch die CSRD-Richtlinie werden ab 2026 zusätzlich zu großen Unternehmen auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) verpflichtet. Dies wird weitreichende Konsequenzen sowohl für Unternehmen als auch für Kanzleien mit sich bringen. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Infos zur ESG-Berichtspflicht und lesen, wie Sie die neuen ESG-Checklisten von 5F im Rahmen der ESG-Berichterstattung einsetzen können.

Was ist ESG und was beinhaltet die CSRD-Richtlinie?

ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung („Environmental, Social, Governance“) und bezieht sich auf eine Reihe von Kriterien, die verwendet werden, um die Nachhaltigkeits- und Verantwortlichkeitspraktiken von Unternehmen zu bewerten.

Die CSRD-Richtlinie („Corporate Sustainability Reporting Directive“) ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern.

Welche Konsequenzen hat die CSRD-Richtlinie für Unternehmen und Kanzleien?

Die ESG-Berichtspflicht betrifft bisher vor allem große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Ab 2026 werden durch die CSRD-Richtlinie auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet sein, detaillierte Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) ihrer Geschäftstätigkeiten offenzulegen.

Sowohl Unternehmen als auch Kanzleien werden von den erweiterten Berichtspflichten der CSRD-Richtlinie betroffen sein.

Unternehmen werden ihre Berichterstattungspraktiken anpassen und sicherstellen müssen, dass sie den neuen Anforderungen im Bereich ESG gerecht werden. Kanzleien werden zunehmend beratend zur Seite stehen, in die Prüfung von ESG-Berichten involviert sein und müssen dementsprechend die dafür benötigte Expertise vorweisen.

Neue Collecto-Checklisten zum Thema ESG – 5F stellt Vorlagen für Kanzleien bereit

Um Kanzleien im Hinblick auf die ESG-Berichtspflicht zu unterstützen, bietet 5F ab sofort Checklisten für die Berichterstellung, Prüfung und Beratung rund um das Thema ESG an. Diese basieren auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und beinhalten umfassende Anforderungen, die von Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt werden müssen.

Die neuen Vorlagen können einfach in die Vorlagenverwaltung eingebettet und flexibel als Collecto-Checkliste genutzt werden. Es stehen zwei Vorlagen bereit, die Sie ab sofort als Paket käuflich erwerben können.

ESG-Vorlage im 5F Collecto
5F ESG-Vorlagenpaket
  • ESG-Vorlage Beratung/Erstellung
  • ESG-Vorlage Prüfung
Fragen zu den neuen ESG-Vorlagen? Sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt

5FSoftware GmbH
Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg
Web: www.5fsoftware.de
E-Mail: info@5fsoftware.de
Telefon: +49 941 46 29 77 40