Die elektronische Signatur – integriert in 5FSoftware
Der Alltag eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers ist durchwoben mit Unterschriften. Angefangen von täglicher Post, bis hin zu Verträgen mit notarieller Beglaubigung, der höchsten formellen Form der Unterschrift in Deutschland. Selbst in einer stark digitalisierten Kanzlei müssen viele Unterschriften noch analog ausgeführt werden. Dabei stellt gerade die Möglichkeit der elektronischen Unterschrift eine hohe Zeitersparnis dar.
5FSoftware arbeitet nun mit dem Unternehmen FPSign zusammen, um ab Juli 2020 alle Formen der elektronischen Signatur in die Plattform zu integrieren. Dadurch können die Nutzer die gesamte Kommunikation – vom Einsammeln der Dokumente, bis zur fertigen Unterschrift – über die Plattform abwickeln. Es entfällt das Ausdrucken und anschließende Hochladen von Prüfungsberichten oder Verträgen, womit der gesamte Prozess verschlankt wird – der digitale Kommunikationsprozess ist vollständig. Mandantenkommunikation 4.0
Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es?
Der Gesetzgeber unterscheidet in der eIDAS-Verodnung (Europäische Verordnung über die elektronische Identifizierung und vertrauenswürdige Dienste für elektronische Transaktionen) zwischen drei Arten der elektronischen Signatur:
1. EINFACHE ELEKTRONISCHE SIGNATUR
An diese Form werden gesetzlich keine nötigen Anforderungen gestellt.
2. FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUR
In diesem Fall müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, da sie auch eine gerichtlich wirksame Beweisfunktion hat. Sie muss
• in eindeutiger und klarer Weise mit dem Unterzeichner verbunden sein
• die Identifizierung des Unterzeichners ermöglichen
• mit Mitteln erstellt werden, die unter der alleinigen Kontrolle des Unterzeichners stehen, wie z.B. Telefon, Tablet oder PC;
• und sicherstellen, dass der Rechtsakt, auf den sie sich bezieht, nicht abgeändert werden kann.
3. QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR
Wird eine fortgeschrittene Signatur von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellt, handelt es sich um die qualifizierte elektronische Signatur. Die Behörde ist eine dritte vertrauenswürdige Instanz, welche in elektronischen Kommunikationsprozessen die jeweilige Identität des Kommunikationspartner bescheinigt (sog. Trust Center). Dies ist die höchste und damit auch komplexeste Stufe der elektronischen Signatur und ermöglicht die Errichtung elektronischer Urkunden durch Notare. Damit können z.B. auch Prüfungsberichte digital versandt werden.
Elektronische Signatur bald auch in der 5FSoftware vorhanden
Ab Juli 2020 sind alle drei Arten der E-Signatur in unserer Software integriert sein. Wir haben uns hierbei für den Anbieter FPSign entschieden, da hierdurch ein Flatratesystem angeboten werden kann.* Zudem arbeitet FPSign mit der Bundesdruckerei zusammen, wodurch eine besonders hohe Vertrauenswürdigkeit entsteht. Hierdurch können unsere Nutzer von hoher Effizienz, Kosteneinsparung, Daten- und Rechtssicherheit profitieren:
- Sichtbare optische Signatur inklusive Signaturinformationen
- Umfassende Prüfprotokolle zur Unversehrtheit und Herkunft
- Anbindung der Fernsignaturlösung Sign-me der Bundesdruckerei
- Digitale Identitätsprüfung über VideoIdent mit „Identity Trust“
- Multifaktorauthenti¬fizierung
- Anmeldung mit neuem Personalausweis (nPA)
- Einsatz elektronischer Siegel als zusätzliche Signaturoption
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