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	<title>Andreas Baier, Autor bei 5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</title>
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	<description>5F &#124; Die Plattform für Kanzleien und Unternehmen – zur effizienten und sicheren Zusammenarbeit mit Mandanten, Kunden und Lieferanten.</description>
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	<title>Andreas Baier, Autor bei 5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</title>
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		<title>Handschriftliche Unterschrift juristisch korrekt ersetzen durch die digitale Signatur</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andreas Baier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2021 11:09:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Techblog]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Erfordernis der Schriftform Handschriftliche Unterschrift juristisch korrekt ersetzen durch die digitale Signatur Was § 126a im BGB genau für die Verwendung digitaler Signaturen bedeutet     von Andreas Baier Im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur gibt es einiges zu beachten – das haben wir bereits in mehreren Beiträgen zu diesem Thema  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.5fsoftware.de/2021/07/20/handschriftliche-unterschrift-juristisch-korrekt-ersetzen-durch-die-digitale-signatur/">Handschriftliche Unterschrift juristisch korrekt ersetzen durch die digitale Signatur</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.5fsoftware.de">5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-margin-bottom:-100px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1456px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:56;line-height:1.4;"><p>Bei Erfordernis der Schriftform</p>
<h1><strong>Handschriftliche Unterschrift juristisch korrekt ersetzen durch die digitale Signatur</strong></h1>
<h3><span style="background: white;">Was § 126a im BGB genau für die Verwendung digitaler Signaturen bedeutet</span></h3></h1></div></div></div></div></div><div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1456px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-text fusion-text-1"><p>von Andreas Baier</p>
<h4><em><strong>Im Zusammenhang mit der elektronischen Signatur gibt es einiges zu beachten – das haben wir bereits in mehreren Beiträgen zu diesem Thema festgestellt: Mit der einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signatur bietet sich eine <a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/2021/03/24/die-elektronische-signatur-in-5f-informationen-und-anwendungshinweise/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auswahl an unterschiedlichen Sicherheitsniveaus</a> und wir haben den <a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/2021/05/27/sind-elektronische-signatur-und-digitale-signatur-nicht-dasselbe/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">kleinen, aber feinen Unterschied zwischen den Begriffen „elektronisch“ und „digital“</a> herausgestellt. In unsere Serie über Fragestellungen zur elektronischen Signatur reiht sich ein weiteres Mysterium ein: Wenn der Hinweis zu lesen ist, dass ausschließlich die qualifizierte digitale Signatur eine handschriftliche Unterschrift ersetzen kann – was bedeutet das im Kanzleialltag?</strong></em></h4>
</div><div class="fusion-text fusion-text-2"><p>Dieser stetig wiederkehrende Hinweis in der Fachliteratur lässt einen gewissen Interpretationsspielraum offen. Die Vermutung, die qualifizierte elektronische Signatur hinsichtlich ihres Sicherheitsniveaus mit der handgeschriebenen Unterschrift gleichsetzen zu können, ist zumindest nur teilweise zutreffend. Das liegt gewiss auch daran, dass sich die Sicherheit einer handschriftlichen Signatur ohnehin nur schwer bestimmen lässt: Einerseits kann jeder kinderleicht eine handschriftliche Unterschrift fälschen. Andererseits gilt sie jedoch weltweit als sicherer Beweis dafür, dass die unterzeichnende Person den Inhalt gelesen hat und damit einverstanden ist.</p>
<p>Stattdessen bezieht sich diese Anmerkung auf die gesetzlichen Anforderungen nach § 126a BGB für das &#8222;Ersetzen einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form“.</p>
<p>Einige Verträge und Erklärungen sind nämlich nur dann rechtswirksam, wenn &#8222;die schriftliche Form” gewahrt wird: Dies kann auf bestimmte Anwendungsfälle – z.B. im Arbeitsrecht, Finanzrecht oder Mietrecht – zutreffen, bei denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. <strong>Grundsätzlich lässt sich jedoch die schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzen</strong>. Mit Schriftform ist also nicht Papierform gemeint!</p>
<p>Die Anforderungen an dieses Vorgehen sind im BGB geregelt:</p>
</div><div class="fusion-reading-box-container reading-box-container-1" style="--awb-title-color:var(--awb-color7);--awb-margin-top:0px;--awb-margin-bottom:84px;"><div class="reading-box" style="background-color:#f6f6f6;border-width:1px;border-color:#f6f6f6;border-left-width:3px;border-left-color:var(--primary_color);border-style:solid;"><h2>§ 126a BGB: Elektronische Form</h2><div class="reading-box-additional fusion-reading-box-additional">
<p>(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.<br />
(2) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren. <a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-text fusion-text-3"><p>Zwar fehlt in § 126a die scharfe Abgrenzung zwischen „handschriftlich“ und „beglaubigt“, aber das ist auch gar nicht nötig, weil man einfach gleich die höchste Sicherheitsstufe fordert, wenn es sich um ein Dokument mit „Schriftformerfordernis“ handelt, das durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Die qualifizierte Signatur ist praktisch so gut, wie eine Beglaubigung.</p>
</div><div class="fusion-reading-box-container reading-box-container-2" style="--awb-title-color:var(--awb-color7);--awb-margin-top:0px;--awb-margin-bottom:84px;"><div class="reading-box" style="background-color:#f6f6f6;border-width:1px;border-color:#f6f6f6;border-left-width:3px;border-left-color:var(--primary_color);border-style:solid;"><div class="reading-box-additional">
<h4><strong>Fazit:</strong></h4>
<h4><strong>Der Gesetzgeber besteht also bei der elektronischen Form der Schriftform explizit auf die digitale Unterschrift mit dem höchsten Sicherheitsgrad: die „qualifizierte“ digitale Signatur. Eine „einfache“ oder „fortgeschrittene“ elektronische Signatur reicht tatsächlich nicht aus, wenn für eine Erklärung oder einen Vertrag grundsätzlich die Schriftform erforderlich ist. </strong><strong>Handelt es sich darüber hinaus um einen Vertrag, müssen entsprechend beide Parteien das Dokument mit jeweils einer elektronischen Signatur versehen.</strong></h4>
<h4><strong>Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen der elektronischen Signatur haben wir <a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/2021/03/24/die-elektronische-signatur-in-5f-informationen-und-anwendungshinweise/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> erklärt.</strong></h4>
</div><div class="fusion-clearfix"></div></div></div><div class="fusion-text fusion-text-4"><p>Vereinzelt ist allerdings auch hier Vorsicht geboten: In bestimmten Anwendungsfällen kann die elektronische Form nämlich von vornherein ausgeschlossen sein (vgl. § 126 Abs. 3 BGB).</p>
</div><div class="fusion-text fusion-text-5"><p>_____</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Vgl. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__126a.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><span class="jnenbez">§ 126a</span><span class="jnentitel"> </span>Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)</a></p>
</div></div></div></div></div></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.5fsoftware.de/2021/07/20/handschriftliche-unterschrift-juristisch-korrekt-ersetzen-durch-die-digitale-signatur/">Handschriftliche Unterschrift juristisch korrekt ersetzen durch die digitale Signatur</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.5fsoftware.de">5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</a>.</p>
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		<title>Die digitale Kanzlei: Vorteile von Tax Tech Cloud Collaboration Plattformen „in den Wolken“</title>
		<link>https://www.5fsoftware.de/2021/06/22/die-digitale-kanzlei-vorteile-von-tax-tech-cloud-collaboration-plattformen-in-den-wolken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Andreas Baier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jun 2021 12:59:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die digitale Kanzlei arbeitet zeit- und ortsunabhängig – Vorteile von Tax Tech Cloud Collaboration Plattformen „in den Wolken”  Außerhalb der digitalen Kanzlei zeigt sich nicht selten ein mühsames Bild. Ohne Cloud haben es Kanzleifachangestellte schwer, mit ihren selbstgebastelten Aufgabenlisten, speziellen Fristen-Kalendern und der permanenten Suche nach bestimmten Mails: Das wirkt wie eine Drehscheibe  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.5fsoftware.de/2021/06/22/die-digitale-kanzlei-vorteile-von-tax-tech-cloud-collaboration-plattformen-in-den-wolken/">Die digitale Kanzlei: Vorteile von Tax Tech Cloud Collaboration Plattformen „in den Wolken“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.5fsoftware.de">5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-3 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling" style="--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;" ><div class="fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap" style="max-width:1456px;margin-left: calc(-4% / 2 );margin-right: calc(-4% / 2 );"><div class="fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-2 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column" style="--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;"><div class="fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column"><div class="fusion-title title fusion-title-2 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one"><h1 class="fusion-title-heading title-heading-left fusion-responsive-typography-calculated" style="margin:0;--fontSize:56;line-height:1.4;"><h1><strong>Die digitale Kanzlei arbeitet zeit- und ortsunabhängig – Vorteile von Tax Tech Cloud Collaboration Plattformen „in den Wolken”</strong></h1></h1></div><div class="fusion-text fusion-text-6"><p><em><strong>Außerhalb der digitalen Kanzlei zeigt sich nicht selten ein mühsames Bild. Ohne Cloud haben es Kanzleifachangestellte schwer, mit ihren selbstgebastelten Aufgabenlisten, speziellen Fristen-Kalendern und der permanenten Suche nach bestimmten Mails: Das wirkt wie eine Drehscheibe am Telefon, Fensterkurbeln im Auto oder eine Papier-Landkarte auf dem Schoß während der Fahrt.</strong></em></p>
</div><div class="fusion-text fusion-text-7"><p>Cloudbasierte Kanzleisoftware hilft Ihnen mit ihrer logischen und flexibel auf individuelle Bedürfnisse anpassbaren Struktur dabei, dass Sie viel schneller und gleichzeitig bequemer mit Ihren Kollegen/ Kolleginnen und Ihren Mandanten zusammenzuarbeiten – egal, ob im Büro oder im Homeoffice.</p>
<p>Berechtigte arbeiten von überall aus an einem gemeinsamen Projekt. Und jede/r antwortet, wann er/sie es für richtig hält: Cloud Collaboration verläuft also asynchron und dezentral. Das bedeutet konkret, dass man zeit- und ortsunabhängig arbeiten kann. Die Vorteile liegen nicht erst seit der Pandemie auf der Hand.</p>
<h3><strong>Vorteile der Cloud Collaboration – wer will heute noch ohne Navi leben?</strong></h3>
<p>In den 2010er Jahren nannte man es noch „E-Collaboration“, weil die Cloud noch keine (besondere) Rolle gespielt hat, doch das Konzept blieb dasselbe: Maßnahmen zur dezentralen computergestützten Zusammenarbeit von zeitlich oder räumlich getrennten Teams.</p>
<p>Die asynchrone Kommunikation ist bei Collaboration-Plattformen für Kanzleien kein Problem, sondern ein Segen: Beide Seiten wissen immer genau, was als Nächstes dran ist – und man arbeitet es dann ab, sobald man dafür bereit ist, mit der nötigen Konzentration und sogar ein wenig Spaß. Wir sagen nicht, dass es das reine Vergnügen ist, aber wir wissen, dass sowohl Kanzlei-Mitarbeitende als auch Mandanten das Gefühl von Ordnung und Übersichtlichkeit genießen – und dass jede/r weiß, wer welchen nächsten Schritt erledigen muss, bevor es weitergeht. Sobald dieser getan ist, werden die Projektbeteiligten per E-Mail benachrichtigt und sie entscheiden, wann und von wo aus sie daran weiterarbeiten wollen. Wir haben absichtlich keine Videokommunikation eingebaut, weil wir wissen, dass synchrone Meetings eben auch Stress bedeuten, wenn man aus seiner Konzentration herausgerissen wird.</p>
<h3><strong>Vorzüge der digitalen Kanzlei: Nie wieder Belege, Akten oder Unterlagen hin- und herschleppen </strong></h3>
<p>Belege liegen digitalisiert vor – und wenn nicht, werden sie gescannt oder fotografiert und an logischen Orten im System abgelegt. Das bedeutet, dass jedes einzelne Dokument sicher archiviert ist. Man muss sich um keine Archivierungsfristen mehr kümmern, das macht unser System automatisch. und vor allem braucht niemand mehr Aktenordner, Mappen, Schuhkartons oder gar Koffer hin- und herzuschicken.</p>
<p>Der physische Versand von Unterlagen ist also überflüssig, genau wie auch die persönliche handschriftliche Unterschrift: Unser System bietet die fortgeschrittene und die qualifizierte digitale Signatur <a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/5f-sign/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>5F Sign</strong></a>, die allerhöchste europäische Sicherheitsansprüche erfüllt.</p>
<p>Der wichtigste Vorteil unserer 5F Software Cloud Collaboration Plattform für Kanzleien ist also, dass die Arbeitszufriedenheit steigt, je länger man sie benutzt – und zwar vom ersten Tag an. Dann hat man wieder den Kopf frei und mehr Zeit für die eigentlichen (lukrativen!) Aufgaben in seiner Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei.</p>
<h3><strong>Digitale Collaboration Plattformen sicher wie Fort Knox</strong></h3>
<p>Manche sind gegenüber Cloud Collaboration skeptisch, weil sie immer noch lieber auf Papier und Stahlschränke vertrauen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Daten in der Cloud durchaus Sicherheitsvorteile genießen, die der Lagerung in einem physischen Tresor überlegen sind.</p>
<p>Ganz abgesehen davon, dass unsere Server in Deutschland gehostet sind, wir mit Zwei-Faktor-Authentifizierung arbeiten und Kryptographie einsetzen, gelten die weltweit höchsten Sicherheitsstandards, wie sie Berufsgeheimnisträger:innen fordern. <strong><a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/2021/03/09/datenschutz-collaboration-cloud/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hier</a></strong> erklären wir es noch einmal ausführlicher.</p>
<h3><strong>5Ffen in der eigenen Kanzlei-Cloud</strong></h3>
<p>Darüber hinaus ist jedoch zu beachten: Eine Kanzlei-Cloud muss nie umziehen, sie kann nicht abbrennen und keinen Wasserschaden erleiden, man kann ihre Dokumente nicht im Bus liegenlassen, ihre Miete ist wesentlich günstiger als die von Büros und Lagerflächen – und sie hat keine menschlichen Schwächen: Sie verliert keinen Schlüssel, sie vergisst keine Kombination, sie verrät kein Passwort und ihr ist nichts zu groß, zu schwer oder zu kompliziert.</p>
<p>Ein wichtiger Punkt: Sie altert nicht. Während stationäre Programme auf den eigenen Rechnern irgendwann überholt sind, bleiben Cloud-Collaboration-Plattformen immer frisch. Sie werden ständig weiterentwickelt und verbessert. Andere konzentrieren sich auf Legal Tech, aber die Kanzlei-Cloud <a href="https://www.5fsoftware.de/5f-2024/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>5F</strong></a> wird immer zuverlässig an die aktuellen Tax Tech-Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfungen und Steuerberatungen angepasst sein.</p>
<h3><strong>In der digitalen Kanzlei kein Thema: Reisekosten, Portokosten, Lager- und Büromiete und Parkplätze sparen</strong></h3>
<p>Dass eine Cloud keinen Platz verbraucht und dass niemand mehr extra für Meetings oder Unterschriften anreisen muss, hat zusätzlich sowohl logistische als auch ökologische und ökonomische Vorteile: Man spart sehr viel Geld und schont die Umwelt. Sicher verbrauchen Server auch Energie und hinterlassen einen ökologischen Fußabdruck, aber die Bilanz fällt deutlich zugunsten der Cloud aus. Außerdem wird sich der Trend zum Homeoffice nicht umkehren lassen – und eine digitale Kanzlei hat damit überhaupt kein Problem.</p>
<p>Cloud-Collaboration-Plattformen der 20er sind also wesentlich mehr als ein schnödes Dokumentenmanagementsystem (DMS). Manche/n erinnert unsere Plattform an die „Stadt in den Wolken“ im Star-Wars-Universum: 5F ist wie ein intergalaktischer Treffpunkt für Kanzleien und Mandanten. Und wie er sich weiterentwickelt, gestalten wir mit unseren Kunden/Kundinnen gemeinsam.</p>
</div></div></div></div></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.5fsoftware.de/2021/06/22/die-digitale-kanzlei-vorteile-von-tax-tech-cloud-collaboration-plattformen-in-den-wolken/">Die digitale Kanzlei: Vorteile von Tax Tech Cloud Collaboration Plattformen „in den Wolken“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.5fsoftware.de">5FSoftware | Plattform für Datenaustausch und Kommunikation</a>.</p>
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